Hier
haben Sie die Möglichkeit, uns über
einen Schaden am Gemeinschafts-Eigentum zu informieren.
Schäden in Ihrer Wohnung
müssen weiter über die Reparaturkarte,
die bei uns in der Geschäftsstelle abzugeben
ist, gemeldet werden. Wenn es sich also
nur um einen Schaden am Gemeinschaftseigentum
handelt, füllen Sie bitte nachfolgende Angaben
zu Ihrer Person aus und konkretisieren Sie Ihre
Schadenmeldung.
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